Organisatorisches

 

Allgemeines

Es besteht die Möglichkeit zu einem Psychotherapeuten mit Überweisung von einem Arzt zu kommen oder den Erstkontakt mit dem Psychotherapeuten ohne Überweisung aufzunehmen. Leider ist aus Kapazitätsgründen zwischen Anmeldung und Erstgespräch mit einer Wartezeit zu rechnen.

Die Sitzungen dauern in der Regel 50 min. Sie finden zu fest vereinbarten Zeiten – oft einmal wöchentlich – statt.

Schweigepflicht

Der Psychotherapeut ist Dritten gegenüber an die Schweigepflicht gebunden. Er darf über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichem, schriftlichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen oder einholen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Behandlungen nur noch bis zum 31.12.2026 durchführen.

Privatversicherung / Beihilfe

Für Privatversicherte ist die Psychotherapie meist antrags- und genehmigungspflichtig. Oft ist ein Konsiliarbericht eines behandelnden Arztes erforderlich. Die Regelungen sind bei den Krankenversicherern sehr unterschiedlich. Sie reichen von Ausschluss psychotherapeutischer Behandlung über Regelungen zu Zuzahlungen, zeitlich begrenzten Stundenkontingenten bis zur vollständigen Erstattung der Honorare. Dies ist individuell zu erfragen.

Kosten

Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt. Der Patient schuldet dem Psychotherapeuten das ihm in Rechnung gestellte Honorar persönlich, unabhängig von der Erstattung seiner Krankenkasse.

Selbstzahler

Ist die Durchführung einer Psychotherapie per Selbstzahlung gewünscht, gilt auch der Grundsatz der Erfordernis, einen ärztlichen Konsiliarbericht einzuholen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt.

Weitere Rechte und Pflichten im Rahmen einer Psychotherapie

In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit den Wünschen des Patienten unabdingbar.

Der Patient hat ein Recht darauf, dass der Psychotherapeut Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet und gegebenenfalls Einsicht in die Patientenakte ermöglicht.

Psychotherapeuten dürfen keine persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen gegenüber dem Patienten verfolgen.

Die Psychotherapie sollte langfristig soziale Kontakte fördern und nicht belasten.

Jeder Psychotherapeut sollte zu den allgemeinen Pflichten, die sich aus dem Psychotherapeutengesetz ergeben, regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.