Organisatorisches

 

Allgemeines

Es besteht die Möglichkeit zu einem Psychotherapeuten mit Überweisung von einem Arzt zu kommen oder den Erstkontakt mit dem Psychotherapeuten ohne Überweisung aufzunehmen. Leider ist aus Kapazitätsgründen zwischen Anmeldung und Erstgespräch mit einer Wartezeit zu rechnen.

Die Sitzungen dauern in der Regel 50 min. Sie finden zu fest vereinbarten Zeiten – oft einmal wöchentlich – statt.

Schweigepflicht

Der Psychotherapeut ist Dritten gegenüber an die Schweigepflicht gebunden. Er darf über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichem, schriftlichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen oder einholen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Zur Abklärung, ob eine ambulante Psychotherapie überhaupt notwendig und sinnvoll ist, finden zunächst zwei Sprechstunden statt. Dann wird gemeinsam entschieden, ob eine Akutbehandlung oder eine antragspflichtige Therapie in Frage kommt. Vor Beantragung einer Verhaltenstherapie und ohne Genehmigung der Krankenkasse gibt es die Möglichkeit bis zu 5 probatorische Sitzungen zur diagnostischen Abklärung, der Frage der genauen Therapieindikation und der Therapieplanung zu nutzen. Erforderlich ist außerdem der Konsiliarbericht eines behandelnden Arztes.

Entscheiden sich Patient und Therapeut für die Aufnahme der Behandlung, begründet der Therapeut die Notwendigkeit der Aufnahme einer Psychotherapie gegenüber der Krankenkasse in anonymisierter Form. Der Patient unterschreibt ein Antragsformular, das der Therapeut ihm stellt. Des Weiteren ist durch den Patienten ein Konsiliarbericht eines behandelnden Arztes einzuholen.

Nach der Beantragung bewilligt die Krankenkasse meist zunächst 2 x 12 Sitzungen. Ist die Störung weiter ausgeprägt, sind Fortschritte vorhanden, jedoch noch nicht ausreichend, ist eine Verlängerung um weitere 36 Sitzungen möglich. Dies beantragt wiederum der Therapeut für den Patienten. Der Therapeut begründet dies mit einem ausführlichen anonymisierten Bericht. Dieser wird von einem Gutachter gesichtet, der der zuständigen Krankenkasse die Verlängerung – oder Beendigung – der Therapie empfiehlt. In Ausnahmefällen ist eine zusätzliche Verlängerung vorgesehen (weitere 20 Sitzungen). Maximal kann eine Verhaltenstherapie über 80 Sitzungen laufen.

Kosten

Die Kosten für Sprechstunden, probatorische Sitzungen und die bewilligten Psychotherapie-Stunden werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Privatversicherung / Beihilfe

Auch für Privatversicherte ist die Psychotherapie meist antrags- und genehmigungspflichtig. Oft ist ein Konsiliarbericht eines behandelnden Arztes erforderlich. Die Regelungen sind bei den Krankenversicherern sehr unterschiedlich. Sie reichen von Ausschluss psychotherapeutischer Behandlung über Regelungen zu Zuzahlungen, zeitlich begrenzten Stundenkontingenten bis zur vollständigen Erstattung der Honorare. Dies ist individuell zu erfragen.

Kosten

Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt. Der Patient schuldet dem Psychotherapeuten das ihm in Rechnung gestellte Honorar persönlich, unabhängig von der Erstattung seiner Krankenkasse.

Selbstzahler

Ist die Durchführung einer Psychotherapie per Selbstzahlung gewünscht, gilt auch der Grundsatz der Erfordernis, einen ärztlichen Konsiliarbericht einzuholen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt.

Psychotherapie und späterer Eintritt in eine private Krankenversicherung

Einige Patienten, die eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt haben, berichten von Schwierigkeiten, später in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Weitere Rechte und Pflichten im Rahmen einer Psychotherapie

In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit den Wünschen des Patienten unabdingbar.

Der Patient hat ein Recht darauf, dass der Psychotherapeut Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet und gegebenenfalls Einsicht in die Patientenakte ermöglicht.

Psychotherapeuten dürfen keine persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen gegenüber dem Patienten verfolgen.

Die Psychotherapie sollte langfristig soziale Kontakte fördern und nicht belasten.

Jeder Psychotherapeut sollte zu den allgemeinen Pflichten, die sich aus dem Psychotherapeutengesetz ergeben, regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.